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   VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829   

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VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829 (https://dejure.org/2015,5082)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829 (https://dejure.org/2015,5082)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - AN 3 K 14.01829 (https://dejure.org/2015,5082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gebietserhaltungsanspruch;Abwehranspruch gegen hinzukommende Wohnbebauung wegen bereits bestehender Wohnbebauung verneint;Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verneinung eines Abwehranspruchs gegen eine hinzukommende Wohnbebauung wegen einer bereits bestehenden Wohnbebauung

  • rewis.io

    Baugenehmigung, Bebauung, Bebauungsplan, Gebietserhaltungsanspruch, Gemeinde, Gewerbegebiet, Mischgebiet, Vorbescheid, Wohnbebauung, Wohnnutzung, Rücksichtnahmegebot, Schallschutz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829
    "Nach der Rechtsprechung des Senats (U.v. 23.9.1999 - BVerwG 4 C 6.98; BVerwGE 109, 314 und vom 18.5.1995 - BVerwG 4 C 20.84 - BVerwGE 98, 235) stellt sich § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO als eine besondere Ausprägung des Rücksichtnahmegebots und als eine zulässige Bestimmung des Eigentumsinhalts (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) dar.

    Auch wenn der Klägervertreter meint, dass die Beigeladene mit ihrer Planung, nämlich der geplanten Situierung von Balkonen und Terrassen nach Süden die dem Bauwilligen betreffende Obliegenheit, durch Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrissgestaltung und andere ihr mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" (vgl. VGH, B.v. 3.6.2013 - 2 CS 13.619 unter Verweisung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG vom 23.9.1999, 4 C 6.98, BayVBl. 2000, 632) verstoßen hat und so die gebotene Rücksichtnahme vermissen lässt, verleiht allein eine solche Planung der Klägerin nicht ein Abwehrrecht, nachdem sie bereits in ihrer gewerblichen Nutzung durch die vorhandene Wohnbebauung limitiert ist.

  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829
    Der Gebietserhaltungsanspruch gewährt dem Eigentümer eines Grundstücks hinsichtlich der durch einen Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart einen Abwehranspruch gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens im Plangebiet, das von der zulässigen Nutzungsart abweicht und zwar unabhängig davon, ob die zugelassene gebietswidrige Nutzung den Nachbarn selbst unzumutbar beeinträchtigt oder nicht (BVerwG, U.v. 23.8.1996 - 4 C 13/94 - BVerwGE 101, 364; BayVGH, B.v. 26.5.2008 - 1 CS 08.881/882 - BauR 2008, 1556; U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BayVBl. 2013, 51).

    Aus der Gleichstellung beplanter und faktischer Baugebiete entsprechend der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt sich, dass derselbe Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich besteht, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151; BayVGH, B.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BayVBl 2013, 51).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829
    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit des eigenen Grundstücks wird dadurch ausgeglichen, dass auch die anderen Grundstückseigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151; BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - BayVBl 2008, 765).

    Aus der Gleichstellung beplanter und faktischer Baugebiete entsprechend der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt sich, dass derselbe Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich besteht, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - BVerwGE 94, 151; BayVGH, B.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BayVBl 2013, 51).

  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619

    Gebot der Rücksichtnahme; heranrückende Wohnbebauung; Abwehranspruch eines

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829
    Auch wenn der Klägervertreter meint, dass die Beigeladene mit ihrer Planung, nämlich der geplanten Situierung von Balkonen und Terrassen nach Süden die dem Bauwilligen betreffende Obliegenheit, durch Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrissgestaltung und andere ihr mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" (vgl. VGH, B.v. 3.6.2013 - 2 CS 13.619 unter Verweisung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG vom 23.9.1999, 4 C 6.98, BayVBl. 2000, 632) verstoßen hat und so die gebotene Rücksichtnahme vermissen lässt, verleiht allein eine solche Planung der Klägerin nicht ein Abwehrrecht, nachdem sie bereits in ihrer gewerblichen Nutzung durch die vorhandene Wohnbebauung limitiert ist.
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829
    Zu der inmitten stehenden Frage, ob auf Grund dieser gegenseitigen Rücksichtnahmeverpflichtungen der Klägerin ein Abwehrrecht gegen die erteilte Baugenehmigung für die Errichtung einer Eigentumswohnanlage mit 25 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen sowie vier Carports und 10 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. ... zusteht, kann auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 5. März 1984 - 4 B 171/83, BayVBl. 1984, 344 zurückgegriffen werden.
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829
    Zweifelsohne wirkt die auf dem klägerischen Grundstück genehmigte Nutzung der Druckerei trotz inzwischen erfolgter Einstellung so lange fort, wie nach der Verkehrsauffassung mit der Aufnahme einer gleichartigen Nutzung gerechnet werden kann (BVerwG U.v. 19.9.1986 - 4 C 15/84), nachdem auf dem Grundstück der Klägerin die Bebauung weiterhin vorhanden ist.
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829
    Zu § 15 BauNVO, der die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen regelt, wonach an sich zulässige bauliche oder sonstige Anlagen auch unzulässig sind, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. November 2012, 4 C 8/11, NVwZ 2013, 372 bis 375, folgendes festgestellt:.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829
    Als für das Vorhaben der Beigeladenen maßgebliche "nähere Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des betroffenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, S. 369 ff. sowie zuletzt BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 7 m.w.N; ; B.v. 28.7.2004 - 2 B 03.54 - juris; B.v. 2.5.2006 - 2 B 05.787 - juris; B.v. 2.10.2014 - 15 ZB 13.819 - juris Rn. 6 ).
  • VGH Bayern, 02.10.2014 - 15 ZB 13.819

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Zulassungsfähigkeit eines

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829
    Als für das Vorhaben der Beigeladenen maßgebliche "nähere Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des betroffenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, S. 369 ff. sowie zuletzt BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 7 m.w.N; ; B.v. 28.7.2004 - 2 B 03.54 - juris; B.v. 2.5.2006 - 2 B 05.787 - juris; B.v. 2.10.2014 - 15 ZB 13.819 - juris Rn. 6 ).
  • OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 A 19/14

    Nachbarklage gegen Getränkehandel

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829
    Geht man angesichts der verschiedenen Nutzungsarten entlang der I...straße mit einem prägenden Betrieb auf dem klägerischen Grundstück als Fremdkörper von einer Gemengelage aus, kommt ein Gebietserhaltungsanspruch der Klägerin nicht in Betracht, (vgl. BayVGH B.v. 26.2.2013, 2 ZB 11.2793, BauR 2013, 998), weil der sog. Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 BauGB voraussetzt, dass die bezogen auf das Baugrundstück maßgebliche Umgebungsbebauung einer der in den §§ 3 ff. BauNVO geregelten Gebietskategorien "gebietsrein" entspricht (vgl. OVG Saarland U.v. 10.7.2014, 2 A 19/14, NVwZ-RR 2014, 721).
  • VGH Bayern, 02.05.2006 - 2 B 05.787
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

  • VGH Bayern, 28.07.2004 - 2 B 03.54
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • VGH Bayern, 26.05.2008 - 1 CS 08.881

    Hotel Edelweiß, Berchtesgaden: Bebauungsplan für unwirksam erklärt; aufschiebende

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

  • VGH Bayern, 13.09.2012 - 2 B 12.109

    Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunnerstraße in München darf bis

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 2 ZB 11.2793

    Nachbarklage; kein Gebietserhaltungsanspruch; kein faktisches Mischgebiet;

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